Testament setzt das Erbrecht außer Kraft
Grundsätzlich ist für jeden Erbfall innerhalb Deutschlands durch die Vorgaben des deutschen Erbrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch Vorsorge getroffen. Kein Nachlass bleibt also ohne einen Erben, wenn kein Erbe vorhanden oder auffindbar ist, übernimmt der Staat den Nachlass seiner Bürger. Sollte der Nachlass allerdings hoffnungslos überschuldet sein, haftet der Fiskus nur mit dem Eigenvermögen des Erbes und nicht mit Steuermitteln für diese Schulden.
Obwohl das deutsche Erbrecht schon sehr betagt ist, hat es sich in seinen Strukturen doch sehr bewährt. Noch immer schreiben zwei Drittel der Bevölkerung kein Testament und somit kommt das Erbrecht auch entsprechend oft zur Anwendung.
Liegt allerdings ein Testament vor, wird es beim Nachlassgericht in einer so genannten Testamentseröffnung verlesen und den Erben und Nachlassnehmern bekannt gemacht.
Wann kommt ein Testament nicht zum Zuge?
Falls es den Gesetzen nicht zuwider steht, dies wäre der Fall bei einer Missachtung des Pflichtteilsrechts, wird es auch wie vorgegeben umgesetzt. Die gesetzlichen Pflichtteilsrechte können allerdings, auch bei einer Enterbung im Testament trotzdem durchgesetzt werden.
Testamente können auch angefochten werden, zum Beispiel wegen einer krankheitsbedingten Störung des Geistes (Geistesschwäche). Dies wäre auch der Fall bei groben Formfehlern. Außerdem ist die Anfechtung auch aufgrund eines Erklärungs- und Inhaltsirrtums (§ 2078 Abs. 1 BGB) möglich. Der Erblasser dürfte beim Schreiben des Testaments den genannten Inhalt so überhaupt nicht abgeben wollen. Sollte der Erblasser das Testament aufgrund einer Drohung (§ 2078 Abs. 2 BGB) geschrieben worden sein ist dies widerrechtlich. Dies alles ist jedoch im Nachhinein schwer nachweisbar.
Dies ist keine Rechtsberatung, um rechtssichere Informationen zu erhalten konsultieren Sie bitte einen Anwalt.